Sonntag, 29. Juni 2014

Garantiezinssenkung zum 1. Januar 2015 wieder gesenkt / Wie steuern sie dagegen?


„ Wie sich herausgestellt hat, haben Versicherer ihren Kunden für Kapitallebensversicherungen jahrelang zu hohe Zinsen versprochen. Nun hat die Bundesregierung reagiert und den Garantiezins für Neuverträge zum 1. Januar 2015 von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent gesenkt. Lebensversicherungen müssen ihren Kunden damit in Zukunft niedrige Zinsen garantieren. Die Senkung der Garantiezinsen ist Teil eines Pakets, mit dem die Große Koalition die Kunden schützen und gleichzeitig die gefährdeten Versicherungsunternehmen stabilisieren will.
Das anhaltend niedrige Zinsniveau und die großen Herausforderungen vor denen die Lebensversicherer derzeit stehen, erzwang diese Maßnahme. In Deutschland gibt es rund 95 Millionen Lebensversicherungen von denen jährlich fast sieben Millionen Verträge ausgezahlt werden müssen. Problematisch für die Lebensversicherer: Sie müssen die hohen Ertragsversprechen aus Altverträgen erfüllen, obwohl die Zinsen seit Jahren sehr niedrig sind.
Die alten Renditeversprechen sind dadurch kaum zu realisieren. Der Abschluss einer neuen Kapitallebensversicherungen verliert vor diesem Hintergrund an Attraktivität.
Versicherung und Geldanlage trennen
Es empfiehlt sich, die Themen Kapitalrücklage und Lebensversicherung ganz einfach zu trennen:
1. Die finanziellen Risiken eines vorzeitigen Ablebens und deren Folgen für die Hinterbliebenen sichern Sie am sinnvollsten mit einer Risikolebensversicherung ab.
2. Geld ansparen und finanziell für später vorsorgen sollten Sie mit einem breit gestreuten Portfolio an renditestarken Anlagen, z.B. privaten Krediten.“

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